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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Leistungen von Brandschutz BG Thiel, Inhaber Torsten Thiel, Brandsaal 9, 23689 Techau (nachfolgend „wir“ / „Auftragnehmer“), die über die Website fluchtplan-erstellung.de bzw. das zugehörige Kundenportal („Mein Bereich“) angebahnt oder geschlossen werden – insbesondere die digitale Erstellung und Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen und Brandschutzordnungen.

Unsere Leistungen richten sich an Unternehmer und institutionelle Auftraggeber im Sinne des § 14 BGB (Unternehmen, Selbstständige, öffentliche Stellen, Verbände u. Ä.). Mit der Anfrage bzw. Angebotannahme bestätigt der Auftraggeber, in dieser Eigenschaft zu handeln.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Individuelle Angebote und Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB vor, soweit sie abweichende Regelungen enthalten.

2. Vertragsschluss

Anfragen über das Online-Formular oder auf anderem Wege sind unverbindlich. Wir prüfen die übermittelten Unterlagen und unterbreiten in der Regel innerhalb der genannten Frist (typischerweise 48 Stunden) ein unverbindliches Angebot mit Leistungen und Festpreisen.

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot im Kundenportal verbindlich annimmt und dabei diese AGB sowie die Datenschutzhinweise bestätigt, oder wenn wir die Annahme anderweitig ausdrücklich bestätigen.

Lehnt der Auftraggeber das Angebot ab oder nimmt er es nicht innerhalb der im Angebot genannten Gültigkeitsfrist an, kommt kein Vertrag zustande. Fehlt eine ausdrückliche Angabe im Angebot, beträgt die Gültigkeitsfrist dreißig Tage ab dem Tag der Übermittlung des Angebots an den Auftraggeber. Bereits übermittelte Unterlagen können wir nach Ablauf einer angemessenen Frist löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

3. Leistungsgegenstand

Gegenstand ist die fachliche Erstellung bzw. Aktualisierung der im Angebot genannten Unterlagen (z. B. Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601, Feuerwehrpläne nach DIN 14095, Brandschutzordnungen nach DIN 14096) auf Grundlage der vom Auftraggeber gelieferten Informationen und Dateien.

Soweit vereinbart, stellen wir einen Online-Editor im Kundenportal bereit, in dem der Auftraggeber Standorte, Symbole und optional Fotos sowie weitere Angaben selbst erfasst. Wir setzen daraus die Pläne um, prüfen sie fachlich und liefern sie digital (in der Regel als PDF) über das Kundenportal; Druck und Rahmen sind nur geschuldet, wenn sie im Angebot enthalten sind.

Ein Vor-Ort-Termin oder eine Bestandsaufnahme vor Ort ist nicht Bestandteil der Leistung, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart. Wir erbringen keine allgemeine Brandschutz- oder Arbeitsschutzberatung und keine Gefährdungsbeurteilung.

Bei Feuerwehrplänen können Abstimmung und Freigabe mit Feuerwehr bzw. Behörden Bestandteil der Leistung sein, soweit im Angebot vorgesehen. Wartezeiten Dritter liegen außerhalb unseres Einflusses und verlängern Lieferfristen entsprechend.

4. Mitwirkung des Auftraggebers und Weisungen

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Leistung erforderlichen Unterlagen und Angaben zur Verfügung (insbesondere Grundrisse, Altpläne, Objekt- und Nutzungsangaben) und erfasst im Online-Editor die erforderlichen Standorte, Symbole, Einrichtungen und optional Fotos vollständig, lesbar und nachvollziehbar.

Alle vom Auftraggeber übermittelten Unterlagen, Markierungen, Editor-Angaben und Fotos gelten als Weisungen an uns. Wir sind nicht verpflichtet, deren inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit vor Ort zu überprüfen. Die Verantwortung für die Übereinstimmung mit den tatsächlichen Gegebenheiten im Objekt liegt beim Auftraggeber.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass eine entsprechend qualifizierte Person (z. B. Brandschutzbeauftragter, Fachkraft für Arbeitssicherheit) die gelieferten Unterlagen vor Verwendung prüft und freigibt.

Mitwirkungsleistungen und Lieferfristen beginnen erst, wenn die erforderlichen Unterlagen und Angaben in einem bearbeitungsfähigen Zustand vorliegen. Verzögerungen durch fehlende oder mangelhafte Mitwirkung hat der Auftraggeber zu vertreten.

5. Mitwirkungsfrist nach Angebotannahme

Nach verbindlicher Annahme des Angebots bereiten bzw. digitalisieren wir – soweit im Angebot enthalten – die Grundrisse für den Online-Editor und geben dem Auftraggeber Bescheid, sobald die Bearbeitung im Editor möglich ist. Die Aufbereitung bzw. Digitalisierung der Grundrisse ist Bestandteil der im Angebot ausgewiesenen Leistungen und Preise.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erforderlichen Angaben im Editor innerhalb der im Angebot genannten Mitwirkungsfrist vorzunehmen. Fehlt eine ausdrückliche Angabe im Angebot, beträgt die Mitwirkungsfrist acht Wochen ab dem Zeitpunkt, zu dem der Editor zur Bearbeitung freigegeben wurde und der Auftraggeber darüber informiert wurde (z. B. per E-Mail oder Hinweis im Portal).

Kommt der Auftraggeber dieser Mitwirkung trotz Hinweis nicht innerhalb der Frist nach, sind wir berechtigt, die im Angebot für die Grundrissaufbereitung bzw. -digitalisierung und für bis dahin bereits erbrachte Projektarbeiten ausgewiesenen Beträge (bzw. die entsprechenden Teilbeträge) auch ohne Fertigstellung der übrigen Leistung in Rechnung zu stellen. Ist die Aufbereitung nicht als eigene Position ausgewiesen, gilt der darauf entfallende Anteil am Angebotspreis der betroffenen Leistung.

Daneben können wir dem Auftraggeber eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten oder die weitere Bearbeitung ruhen lassen. Bereits entstandene Ansprüche auf Vergütung der Aufbereitung und erbrachter Arbeiten bleiben unberührt.

6. Lieferzeiten, Abnahme und Korrekturen

Lieferzeiten ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Kommunikation im Kundenportal und setzen die rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers voraus.

Nach Bereitstellung der Unterlagen (Erstlieferung oder Korrekturfassung) prüft der Auftraggeber diese unverzüglich. Einmalig ist innerhalb von sieben Kalendertagen nach Bereitstellung eine Korrektur auf Basis der ursprünglich übermittelten Weisungen kostenfrei, sofern Abweichungen von unseren Leistungen vorliegen. Spätere oder darüber hinausgehende Änderungen (z. B. neue Objektänderungen, zusätzliche Varianten) sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten.

Die Unterlagen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie freigibt, sie in Gebrauch nimmt (z. B. Aushang oder Weitergabe an Behörden) oder innerhalb von sieben Kalendertagen nach Bereitstellung keine berechtigten Korrekturwünsche mitteilt.

7. Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot genannten Festpreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit nicht anders ausgewiesen. Zusatzleistungen (z. B. Druck, Rahmen, weitere Korrekturläufe, zusätzliche Standortvarianten) werden gesondert berechnet, wenn sie beauftragt werden.

Rechnungen sind innerhalb der im Angebot bzw. auf der Rechnung genannten Frist ohne Abzug zur Zahlung fällig. Fehlt eine ausdrückliche Angabe, beträgt die Zahlungsfrist sieben Tage ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und den Ersatz des Verzugsschadens zu verlangen sowie die Nutzung freigegebener Unterlagen bis zur Begleichung offener Forderungen auszusetzen.

8. Nutzungsrechte

Mit vollständiger Zahlung räumen wir dem Auftraggeber an den gelieferten Unterlagen das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, diese für das vereinbarte Objekt zu nutzen, zu vervielfältigen und auszuhängen sowie bei Eigentums- oder Betreiberwechsel an Rechtsnachfolger weiterzugeben.

Eine Nutzung der Dateien oder Grafiken zur Erstellung konkurrierender Angebote oder zur Weitergabe an Wettbewerber zwecks Nachbau oder Übernahme unseres Leistungsmodells ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Eigene interne Weiterbearbeitung durch den Auftraggeber für dasselbe Objekt bleibt unberührt.

Bis zur vollständigen Zahlung können wir die eingeräumten Nutzungsrechte aussetzen.

9. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit der vom Auftraggeber gelieferten Unterlagen, Editor-Angaben und Fotos sowie für die Übereinstimmung der Pläne mit den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort ist ausgeschlossen, soweit wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von erkennbaren Unstimmigkeiten in den Weisungen abgewichen sind. Ebenso haften wir nicht für Entscheidungen Dritter (Behörden, Feuerwehr) außerhalb unseres Einflussbereichs.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

10. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung auf dieser Website.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz, soweit gesetzlich zulässig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 6. November 2026

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Brandschutz BG Thiel

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