Brandschutzordnungen nach DIN 14096 erstellen lassen

Brandschutzordnungen Teil A, B und C nach DIN 14096 – organisatorische Regeln für den Brandfall. Digital erstellt oder aktualisiert, ohne Vor-Ort-Termin. Ergänzt Flucht- und Feuerwehrpläne, ersetzt sie nicht.

  • DIN 14096: Teil A, B und C je nach Bedarf.
  • Digital: Ohne Vor-Ort-Termin, Angebot nach Sichtung.
  • Abgrenzung: Ergänzt Pläne – ersetzt sie nicht.

Digital heißt bei uns nicht DIY: Angaben und Abstimmung nachvollziehbar, Lieferung über das Kundenportal.

Beispiel Brandschutzordnung Teil A (Aushang)

Leistung

Brandschutzordnung: Regeln für Verhalten und Organisation

Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 regelt, wie sich Personen im Brandfall verhalten sollen und welche organisatorischen Maßnahmen gelten. Sie ist kein Aushangplan und kein Feuerwehrplan, sondern ein Text- und Regelwerk – typischerweise in den Teilen A (Aushang), B (für Beschäftigte ohne besondere Brandschutzaufgaben) und C (für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben). Ob und welche Teile nötig sind, hängt von Arbeitsstätte, Nutzung und Gefährdungsbeurteilung ab; die Klärung liegt beim Arbeitgeber, oft mit Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Brandschutzbeauftragtem.

  • LieferergebnisBrandschutzordnung nach DIN 14096 – Teil A, B und/oder C, abgestimmt auf Ihr Objekt.
  • Unterschied zu PlänenOrganisatorische Regeln statt Fluchtweg-Zeichnung oder Einsatzunterlage für die Feuerwehr.
  • AblaufUnterlagen hochladen, unverbindliches Angebot, Angaben digital erfassen, fertige Dokumente über das Kundenportal.

Kurz beantwortet

Was ist eine Brandschutzordnung?

Organisatorisches Regelwerk nach DIN 14096 für Verhalten und Maßnahmen im Brandfall – kein Fluchtplan und kein Feuerwehrplan.

Was bedeuten Teil A, B und C?

Teil A ist der kurze Aushang für alle Personen. Teil B richtet sich an Beschäftigte ohne besondere Brandschutzaufgaben. Teil C an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Nicht jedes Objekt braucht alle drei Teile.

Brauche ich zusätzlich Flucht- oder Feuerwehrpläne?

Häufig ja. Die Brandschutzordnung ersetzt weder Flucht- und Rettungspläne noch Feuerwehrpläne.

Welche Norm gilt?

Maßgeblich ist DIN 14096. Fluchtpläne folgen DIN ISO 23601, Feuerwehrpläne DIN 14095.

Geht das ohne Vor-Ort-Termin?

Ja. Sie liefern die Unterlagen digital; wir erstellen oder aktualisieren die Brandschutzordnung und liefern sie über das Kundenportal. Ein Vor-Ort-Termin entfällt.

Was wir bei Brandschutzordnungen übernehmen

  • Hilfe bei Teil A, B und C

    Wenn unklar ist, welche Teile nötig sind, helfen wir gern anhand Ihrer Unterlagen – oft dem Brandschutzkonzept. Die Gefährdungsbeurteilung ersetzen wir damit nicht.

  • Texte objektbezogen erstellen

    Wir formulieren die Brandschutzordnung nach DIN 14096 auf Basis Ihrer Unterlagen und Angaben zu Nutzung, Organisation und Besonderheiten.

  • Aktualisieren oder neu erstellen

    Vorhandene Ordnungen können wir überarbeiten; bei stark veraltetem Stand ist eine Neuerstellung oft sinnvoller.

Hilfreiche Unterlagen für die Brandschutzordnung

  • Vorhandene Brandschutzordnung oder Entwürfe, falls vorhanden

  • Kurze Angaben zu Nutzung, Beschäftigten und besonderen Risiken

  • Hinweise zu Alarmierung, Sammelstelle und interner Organisation

  • Optional: Grundrisse oder Fluchtpläne zur Einordnung des Objekts

Gratis-Download: Brandschutzordnung Teil A

Muster-Aushang Teil A zum kostenlosen Download (PDF). Dieses Muster passt möglicherweise nicht vollständig zu den Gegebenheiten in Ihrem Gebäude.

Häufige Fragen zu Brandschutzordnungen

Teil A/B/C, Unterschied zu Plänen, Ablauf und Abgrenzung – ergänzend zu den Kurzantworten oben.

Wann ist eine Brandschutzordnung sinnvoll oder erforderlich?

Das hängt von Arbeitsstätte und Gefährdungsbeurteilung ab. Häufig ist sie vorgesehen, sobald Fluchtpläne nötig sind, organisiertes Verhalten im Brandfall geregelt werden muss oder Brandschutzhelfer bestellt sind. In sehr kleinen, übersichtlichen Betrieben kann sie entfallen; bei größeren Objekten, Publikumsverkehr oder Sonderbauten ist sie oft erforderlich. Die Klärung liegt beim Arbeitgeber – wir ersetzen diese Prüfung nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Teil A, B und C?

Teil A ist der kurze Aushang für alle Personen im Gebäude. Teil B enthält Regeln für Beschäftigte ohne besondere Brandschutzaufgaben. Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben (z. B. Brandschutzhelfer). Umfang und Notwendigkeit der Teile richten sich nach dem Objekt.

Ersetzt die Brandschutzordnung den Fluchtplan?

Nein. Flucht- und Rettungspläne zeigen Wege und Einrichtungen grafisch. Die Brandschutzordnung regelt Verhalten und Organisation. Beides ergänzt sich.

Ersetzt sie den Feuerwehrplan?

Nein. Feuerwehrpläne sind Einsatzunterlagen für die Feuerwehr. Die Brandschutzordnung richtet sich an Personen und Organisation im Gebäude.

Welche Unterlagen brauche ich?

Am besten eine vorhandene Ordnung oder klare Angaben zu Nutzung, Alarmierung, Sammelstelle und interner Organisation. Grundrisse oder Fluchtpläne helfen bei der Einordnung, sind aber nicht immer zwingend. Fehlt etwas Wesentliches, klären wir das vor dem Angebot.

Kann ich eine bestehende Brandschutzordnung aktualisieren lassen?

Ja. Nach Umbau, geänderter Nutzung oder neuen organisatorischen Vorgaben ist eine Aktualisierung oft sinnvoll. Ob Update oder Neuaufbau besser passt, hängt von Qualität und Aktualität der vorhandenen Texte ab.

Brandschutzordnung erstellen oder aktualisieren lassen

Laden Sie vorhandene Unterlagen hoch; wir prüfen den Umfang (Teil A/B/C) und melden uns mit einem unverbindlichen Angebot mit Festpreisen. Die Brandschutzordnung ergänzt Flucht- und Feuerwehrpläne – sie ersetzt sie nicht.